Messpflicht an Arbeitsplätzen in Radonvorsorgegebieten

Seit Januar 2021 müssen in behördlich ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten an Arbeitsplätzen im Keller oder Erdgeschoss Messungen der Radonkonzentrationen erfolgen. In Radonvorsorgegebieten können aufgrund der geologischen Situation erhöhte Radonkonzentrationen in Innenräumen vorkommen. Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, welches aus dem Erdreich durch Undichtigkeiten der Gebäudehülle in Häuser eindringen und sich dort anreichern kann. Ausgewiesene Radonvorsorgegebiete befinden sich in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg. In Sachsen betrifft es Städte und Gemeinden im Erzgebirgskreis, im Vogtlandkreis, Landkreis Mittelsachsen und Landkreis Zwickau.

Das müssen Sie tun:

  • Messung der Radonkonzentration in Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) an Arbeitsplätzen und in Aufenthaltsräumen im Keller oder Erdgeschoss.
  • Der Referenzwert für Radon an Arbeitsplätzen und in Aufenthaltsräumen beträgt laut Strahlenschutzgesetz 300 Bq/m³.
  • Bei Überschreitung des Referenzwertes müssen organisatorische, lüftungstechnische oder bauliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Radonkonzentrationen zu reduzieren.

Wir messen, bewerten und beraten:

Ingenieurbüro für
Umweltanalytik und Baubiologie
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